In Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ist bereits Zeitfreiheit für den Sport gewährt

2 Bedingungen müssen erfüllt sein

Nachdem es letzte Woche heute, Freitag, angekündigt wurde, wurde es in der BOE, dem Orden, veröffentlicht  SND / 427/2020vom 21. Mai gilt das verschiedene Flexibilitätsmaßnahmen für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

Sie müssen 2 Bedingungen erfüllen

Die Maßnahme, die heute Freitag wirksam wird, betrifft Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von weniger als 100 Einwohnern pro km2, die in Gebietseinheiten in Phase 0 und 1 sind für einige der für Phase 2 geplanten Maßnahmen berechtigt.

Deshalb Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen für Kinderausflüge oder für Outdoor-Sportarten.

Sport im Stadtgebiet oder bis zu 5 Kilometer

Die erlaubten Aktivitäten können in der Gemeinde oder, falls dies nicht der Fall ist, zu einem dmaximale Entfernung von fünf Kilometern, einschließlich benachbarter Gemeinden, sofern diese in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und derselben Gebietsreferenzeinheit angehören.

Was die BOE veröffentlicht

Artikel 3. Vertreibung der Kinderpopulation und Ausübung nicht beruflicher körperlicher Aktivität.

1. Die geplanten Zeitfenster gelten nicht in der Verordnung SND / 370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen die Vertreibung durch die Kinderbevölkerung während der durch COVID-19 und die Verordnung SND / 380/2020 vom 30. April verursachten Gesundheitskrisensituation über die Bedingungen, unter denen sie durchgeführt werden kann nicht professionelle körperliche Aktivität im Freien während der durch COVID-19 verursachten Krisensituation.

2. Bei Verschiebungen durch Unter 14 Jahren gilt das Erwachsenenlimit nicht Verantwortliche und bis zu drei Kinder in Artikel 3.1 der Verordnung SND / 370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen die Vertreibung durch die Kinderbevölkerung während der durch COVID verursachten Gesundheitskrise stattfinden sollte -19, Alle, die im selben Haus leben, können diese Reisen machen.

3. Solche Aktivität kann im Gemeindegebiet praktiziert werden oder, falls dies nicht der Fall ist, zu a maximale Entfernung von fünf Kilometern, einschließlich benachbarter Gemeinden, sofern diese in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und derselben Gebietsreferenzeinheit angehören.

 

Sie können die BOE in ihrer Gesamtheit unter diesem Link überprüfen: https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/22/pdfs/BOE-A-2020-5218.pdf 

 

Es liegen keine vorherigen Ergebnisse vor.

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