Die Verwendung von Beleuchtung ist für alle Fahrzeuge wichtig, insbesondere aber für Fahrräder, bei denen der Radfahrer als gefährdeter Verkehrsteilnehmer gilt.
Heute haben sich viele Radfahrer für das Tragen entschieden blinkende Lichter, wodurch sie aus großer Entfernung gesehen werden können, was ihre Sicherheit erhöht.
Ja, zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang oder in Bereichen wie Tunneln, Brücken, in denen die Verwendung von Lichtern angezeigt ist.
Sie müssen zwei Geräte tragen, Vorder- und Rücklicht:
Nein, aber sie werden aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, da Sie den Radfahrer von weitem sehen können.
Das DGT gibt an, dass Radfahrer, wenn die Verwendung von Beleuchtung obligatorisch ist, ein reflektierendes Kleidungsstück tragen, wenn sie auf Überlandstraßen unterwegs sind, damit Fahrer und andere Benutzer sie in einer Entfernung von 150 Metern unterscheiden können.
Ja, das Fahren ohne die entsprechenden Lichter bedeutet eine Geldstrafe von 80 Euro. Wenn Sie dies auch ohne die entsprechende Warnweste tun, können Sie eine Strafe von 200 Euro erhalten
Denken Sie daran, das Wichtigste ist der gesunde Menschenverstand. Stellen Sie sich immer vor, Sie seien der Fahrer eines Fahrzeugs, und stellen Sie sich vor, wie ein Radfahrer nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen oder in dunklen Bereichen auf der Straße gesehen werden soll.
In Artikel 98.1 von Regeln der Straße, genehmigt durch das königliche Dekret 1428/2003 vom 21. November, regelt die Fälle der obligatorischen Verwendung dieser Art von Beleuchtung:
„Alle Fahrzeuge, die zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang oder zu jeder Tageszeit in den Tunneln, Unterführungen und Straßenabschnitten verkehren, die vom Zeichen „Tunnel“ (S-5) betroffen sind, müssen über die entsprechende Beleuchtung gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Bestimmungen verfügen “.
Abschnitt 3 dieses Artikels regelt andere Aspekte der Sichtbarkeit von Radfahrern, wie z. B. die erforderlichen reflektierenden Elemente, und Artikel 99.1 legt insbesondere den obligatorischen Charakter von Positionslichtern in den beschriebenen Fällen fest.
Lichter auf Fahrrädern.
Die Allgemeine Fahrzeugverordnung sieht Folgendes vor:
Das Royal Decree 339/2014 vom 9. Mai, das die Anforderungen für die Vermarktung und Inbetriebnahme von Fahrrädern und anderen Fahrrädern sowie deren Teilen und Teilen festlegt, legt in seinem Anhang V das Sortiment fest Lichtintensität von Fahrradscheinwerfern:
Lichtstärke (Candela):
* in Achsenrichtung
Weitere Informationen: http://www.dgt.es/