Jetzt im Sommer ist die Nutzung des Fahrrads in unserem Land sehr verbreitet und leider nehmen die Unfälle im Zusammenhang mit der Fahrradgemeinschaft zu.
Viele Fahrer und Radfahrer kennen die Vorschriften nicht gut und deshalb hat die Zivilgarde in ihren sozialen Netzwerken ein Video veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie man richtig überholt.
Dies ist das Video, in dem er es erklärt:
Es ist ein weiterer Zweifel, den viele Fahrer haben.
Die DGT hat vor einigen Tagen ein weiteres Video veröffentlicht, in dem erklärt wird, ob Radfahrer parallel auf der Straße fahren können oder nicht.
„Fahrräder dürfen in einer Parallelstellung, in einer Zweierkolonne, so weit wie möglich am rechten Ende der Straße zirkulieren, wobei sie sich in uneinsehbaren Abschnitten und bei Bildung von Verkehrsansammlungen in einer Reihe aufstellen.“
Es ist zu beachten, dass Artikel 36 in den Verkehrsregeln Folgendes enthält:
„Radfahrer werden in Abschnitten mit schlechter Sicht oder wenn sie eine Verkehrsansammlung erzeugen, nicht in der Lage sein, auf diese Weise („parallel fahren“) vorzugehen.
Wenn diese Bedingungen eintreten, müssen sich Radfahrer im Gänsemarsch niederlassen, immer so nah wie möglich am rechten Ende der Straße.“