Wir überlassen Ihnen das am vergangenen Samstag veröffentlichte Amtsblatt (Official State Gazette, BOE) mit der Verordnung zur Regelung der Lockerung der Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegung und der Aktivitäten der Phase 1 des Deeskalationsplans
Der Orden betrifft das gesamte Gebiet von Galizien, Asturien, Kantabrien, dem Baskenland, La Rioja, Navarra, Aragon, Extremadura und Murcia sowie die Kanarischen Inseln und die Balearen, wobei alle Inseln zu denen hinzugefügt werden, die sich in beiden bereits in Phase 1 befanden Archipele und die autonomen Städte Ceuta und Melilla.
Madrid, Katalonien und Castilla y León werden ihrerseits in Phase 0 oder Vorbereitung fortfahren, in der auch die kastilischen Provinzen Toledo, Ciudad Real und Albacete, die andalusischen Provinzen Malaga und Granada sowie 14 der 24 Provinzen vorerst verbleiben Gesundheitsabteilungen der valencianischen Gemeinschaft.
Die Bestellung enthält Maßnahmen wie:
Sie können die vollständige BOE von Phase 1 unter folgendem Link lesen: