Wissen Sie, welche Geräte die DGT beim Radfahren nicht verwenden darf?

Die Nutzung von Fahrrädern nimmt in unserem Land täglich zu und deshalb ist es notwendig, die aktuellen Vorschriften der DGT für Radfahrer zu kennen.

Dafür nutzt er soziale Netzwerke und erklärt, was in Bezug auf die Radsport-Community getan werden kann und was nicht.

Bei dieser Gelegenheit hat er uns an einige Geräte erinnert, die in der Stadt oder unterwegs nicht erlaubt sind, die Verwendung von Helmen oder Kopfhörern.

Auf ihrem Twitter-Account kommentierte die DGT: „Sie können keine Kopfhörer oder Kopfhörer verwenden, die an Empfangsgeräte oder Tonwiedergabegeräte angeschlossen sind, und sie können auch keine Mobiltelefone verwenden.“

Strafe

Die Strafe dieser Regelung beträgt 200 €

Es gibt Ausnahmen

Ausnahmen von dieser Regel

Sollten Ausnahmen von den Regelungen der Regeln der Straße

  • Autofahrer, die eine praktische Prüfung ablegen, um ihren Führerschein zu erhalten.
  • Beauftragte der Behörde, die dies in Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

In den restlichen Helmen ist es verboten

Es liegen keine vorherigen Ergebnisse vor.

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