Die FETRI wird vor den Gerichten Berufung gegen die Lösung des Falls Xabi Llobet einlegen

Der Spanische Triathlonverband hat gerade angekündigt, dass er gegen die Entscheidung des Spanischen Komitees für Sportdisziplin Berufung einlegen wird.

 

Die oben genannte Entschließung des Spanisches Komitee für Sportdisziplin Es ist nicht fest, anfällig für Rückgriff. In diesem Zusammenhang gibt der FETRI bekannt, dass der Vorstand des spanischen Triathlonverbandes zugestimmt hat Berufung sagte Entschließung vor den Gerichten und den entsprechenden Gerichten der strittigen - Verwaltungsordnung.

 

 

Dies ist der Hinweis der Föderation:

 

Analysiert die Resolution des spanischen Komitees für Sportdisziplin, die die Ressource des Athleten geschätzt hat, und immer respektiert die Entscheidungen des Ausschusses, teilen die leitenden Organe der spanischen Triathlon Federation nicht die Argumente und Motivationen, die dazu führen, die Sanktion auferlegt.

 

Dieser spanische Verband ist der Ansicht, dass der Beschluss des föderativen Disziplinarorgans vollständig im Einklang mit dem Gesetz steht, da eine Reihe von Handlungen, die einen Verstoß gegen die Dopingregeln darstellen, sanktioniert werden, die durch eine ganze Reihe zuverlässiger Beweise, die in den Akten enthalten sind, ausreichend akkreditiert wären des Strafverfahrens vor den Gerichten von La Seo d'Urgell bei der Untersuchung eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit.

 

Der Spanische Triathlonverband trat im Rahmen des oben genannten Gerichtsverfahrens in Erscheinung, um Daten und Informationen zu erhalten und zu erhalten, die über das Vorliegen einer Straftat hinaus das Vorliegen von Sportverbrechen durch föderierte Triathleten belegen können.

Die verschiedenen Beweismittel in den Gerichtsakten und die Bundesdisziplinarverfahren (Erklärungen Athleten zu den Polizei- und Justizbehörden, die Athleten Abhören, etc.) gutgeschrieben das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Regeln der Dotierung und nicht abgebrochen wurden vor den Gerichten. Er verstand die Disziplinarorgan der spanischen Triathlonverband, dass ein solcher Nachweis ausreicht, um das Vorliegen einer Verletzung der Doping-Regeln und damit zu verkünden, die angemessene Sanktion zu verhängen.

 

Es muss daran erinnert werden, dass gemäß den geltenden Vorschriften ein Sportverstoß der Dopingregeln durch einen Athleten nicht nur dann vorliegt, wenn bei einer Dopingkontrolle ein positives Ergebnis festgestellt wird, sondern auch wenn nachgewiesen wird, dass es erworben wurde oder besessen ist. oder bereit ist, Dopingmittel zu erwerben und zu besitzen.

Der Rückgriff auf die Resolution des Spanischen Komitees für Sportdisziplin sollte als eine neue Aktion des Engagements des spanischen Triathlonverbandes im Kampf gegen Doping verstanden werden.

Weitere Informationen:http://www.triatlon.org

Es liegen keine vorherigen Ergebnisse vor.

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