Phase 1 und 2 und die Praxis des Radfahrens. Offizielle Erklärung des spanischen Radsportverbandes

Der spanische Radsportverband hat seine Interpretation veröffentlicht

Der Royal Spanish Cycling Federation hat eine freigeben in Bezug auf die neuen Regeln für das Radfahren in Phase 1 und Phase 2.

Die neuen Maßnahmen wird am Montag, den 25. Mai wirksam

Die RFEC kommuniziert die neue Updates für die Radsportpraxis gesammelt in den Bestellungen in den letzten Daten veröffentlicht und das wird am Montag, den 25. Mai wirksam für die Gebiete, die sich in Phase 1 und Phase 2 befinden.

Maßnahmen für die Gebiete in Phase 1

Du kannst üben körperliche Aktivität im Freien in Gruppen von bis zu 10 Personen, Aber Sicherheitsabstand einhalten und falls dies nicht respektiert werden kann, Maske sollte verwendet werden.

Empfohlener sicherer Platz mit dem Fahrrad
Madridciclista.org/ Empfohlener sicherer Platz mit dem Fahrrad

Föderierte Athleten Phase 1

Föderierte Athleten, die nicht zur Gruppe der Profisportler, Hochleistungssportler (DAR) und Hochleistungssportler (DAN) gehören, dürfen innerhalb der Grenzen der Provinz, in der sie wohnen, trainieren.

Nicht föderierte Athleten Phase 1

Nicht-Verbundsportler dürfen dies nur in ihrer Gemeinde tun. Die Zeitfenster, in denen sportliche Aktivitäten im Freien ausgeführt werden können, bleiben gleich: zwischen 6 und 10 Stunden und zwischen 20 und 23 Stunden, wobei bei Föderationen zweimal täglich trainiert werden kann die nicht föderierten.

Die Autonomien können diese Streifen modifizieren. Wir erinnern uns, dass die Gruppe der Profisportler DAR und DAN keine zeitlichen Beschränkungen für die Durchführung ihres Trainings hat.

Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern in Phase 1

In Gemeinden mit weniger als 10.001 Einwohnern mit einer Dichte von weniger als 100 Einwohnern pro Quadratkilometer (mit einigen Ausnahmen) sind die Stunden für das Sporttraining von 6 bis 23 Uhr.

 Nach diesem Zeitplan können ansässige Athleten in ihrer Gemeinde oder, falls dies nicht der Fall ist, innerhalb einer Entfernung von fünf Kilometern, einschließlich benachbarter Gemeinden, trainieren, sofern sie in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und derselben Gebietsreferenzeinheit angehören.

Können föderierte Mitglieder in Phase 1 umziehen?

Föderierte Athleten können weiterreisen, um gegebenenfalls ihr Training in den Naturgebieten (innerhalb ihrer Provinz) durchzuführen, in denen sie ihre sportlichen Aktivitäten entwickeln müssen.

Maßnahmen für die Gebiete in Phase 2

Körperliche Aktivität kann im Freien in Gruppen von bis zu 15 Personen ausgeübt werden. Der Sicherheitsabstand muss jedoch eingehalten werden. Wenn dies nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske verwendet werden.

Nicht föderierte Athleten Phase 2

Athleten, die nicht zur Gruppe der Profisportler DAR oder DAN gehören, dürfen während der Phase 2 in jedem Zeitfenster im Freien körperlich aktiv sein, mit Ausnahme von über 70-Jährigen, die laufen oder sich körperlich betätigen möchten ( 10 bis 12 Stunden und 19 bis 20 Stunden).

Föderierte Athleten Phase 2

Föderierte Athleten dürfen ihre Tätigkeit innerhalb der Grenzen der Provinz ausüben, in der sie wohnen, während nicht föderierte Athleten dies nur in ihrer Gemeinde tun dürfen.

Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern in Phase 2

In Gemeinden mit weniger als 10.001 Einwohnern mit einer Dichte von weniger als 100 Einwohnern pro Quadratkilometer (mit einigen Ausnahmen) sind die Stunden für das Sporttraining von 6 bis 23 Uhr.

 Nach diesem Zeitplan können ansässige Athleten in ihrer Gemeinde und den angrenzenden Gemeinden trainieren, die sich in demselben Zustand befinden.

Können föderierte Mitglieder in Phase 2 umziehen?

Föderierte Athleten können weiterreisen, um gegebenenfalls ihr Training in den Naturgebieten (innerhalb ihrer Provinz) durchzuführen, in denen sie ihre sportlichen Aktivitäten entwickeln müssen.

Sie müssen die Regeln befolgen

Wir fordern die gesamte Radsportgemeinschaft weiterhin auf, sich strikt an die Regeln zu halten und den Umständen entsprechend eine bürgerliche Haltung einzunehmen. Von RFEC und seinen Streitkräften schätzen wir ihre Zusammenarbeit und das Beispiel, das sie zeigen.

Wir erinnern daran, dass diese Erklärung durch eine Auslegung der verschiedenen Anordnungen des Amtsblatts in den letzten Wochen abgegeben wurde, sodass keine offiziellen verbindlichen Informationen impliziert werden. Die RFEC gibt diese Erklärung zur Information an die Radsportgemeinschaft heraus.

Weitere Informationen: https://rfec.com/ 

Es liegen keine vorherigen Ergebnisse vor.

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