DER BOE der Phase 1

Die Maßnahmen werden ab Montag, dem 11. Mai, für einen Großteil des Gebiets wirksam  

Wir überlassen Ihnen das am vergangenen Samstag veröffentlichte Amtsblatt (Official State Gazette, BOE) mit der Verordnung zur Regelung der Lockerung der Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegung und der Aktivitäten der Phase 1 des Deeskalationsplans

Diese Maßnahmen werden ab Montag, dem 11. Mai, für einen Großteil des Gebiets wirksam

Der Orden betrifft das gesamte Gebiet von Galizien, Asturien, Kantabrien, dem Baskenland, La Rioja, Navarra, Aragon, Extremadura und Murcia sowie die Kanarischen Inseln und die Balearen, wobei alle Inseln zu denen hinzugefügt werden, die sich in beiden bereits in Phase 1 befanden Archipele und die autonomen Städte Ceuta und Melilla.

Madrid, Katalonien und Castilla y León werden ihrerseits in Phase 0 oder Vorbereitung fortfahren, in der auch die kastilischen Provinzen Toledo, Ciudad Real und Albacete, die andalusischen Provinzen Malaga und Granada sowie 14 der 24 Provinzen vorerst verbleiben Gesundheitsabteilungen der valencianischen Gemeinschaft.

Was ist in Phase 1 erlaubt?

Die Bestellung enthält Maßnahmen wie:

  • Treffen von bis zu 10 Personen innerhalb oder außerhalb des Hauses
  • Eröffnung von Bar-Terrassen bis zu 50% ihrer Kapazität und von kleinen Läden ohne Terminvereinbarung
  • Kerzen mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern oder Kultstätten mit einem Drittel der Gläubigen.

Sie können die vollständige BOE von Phase 1 unter folgendem Link lesen:

boe.es/boe/dias/2020/05/09/pdfs/BOE-A-2020-4911.pdf

Es liegen keine vorherigen Ergebnisse vor.

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